Datenschutzerklärung

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Einsatz des Adamsmobil-Reparaturservice

1. Gültigkeit
Bei allen Leistungen (Reparaturen und Instandsetzungsarbeiten) gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vereinbart.

2. Leistungen
Das Adamsmobil ist ein Reparaturservice für Schreinerarbeiten jeglicher Art, vorwiegend im Kreis Trier-Saarburg und im grenznahen Luxemburg. Insbesondere Reparaturen an Holz- und Kunststofffenstern, Haus- und Zimmertüren, Rolläden, Klappläden und Möbeln gehören zum Leistungsbereich. Nicht darunter fallen Restaurationsarbeiten an antiken Möbeln sowie Reparaturen an Metallteilen. (Einschränkungen vorbehalten)

3. Auftragsannahme
Durch Anforderung des Adamsmobil-Reparaturservices wird ein kostenpflichtiger Auftrag erteilt. Erst mit der Terminbestätigung durch den Auftragnehmer gilt der Auftrag als angenommen.
Wird die vom Auftragnehmer geschuldete Leistung durch höhere Gewalt, unrechtmäßigen Streik, unverschuldetes Unvermögen auf Seiten des Auftragnehmer oder eines seiner Lieferanten sowie ungünstige Witterungsverhältnisse verzögert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung.

4. Gewährleistung
Für erbrachte Reparaturleistungen ist die Gewährleistung einer dauerhaften Funktionstüchtigkeit an reparierten Gegenständen von vornherein ausgeschlossen. Für eingebaute Beschlag- und Zubehörteile jedoch leistet der Auftragnehmer ein Jahr Gewähr; offensichtliche Mängel daran müssen zwei Wochen nach Einbau der Ersatzteile schriftlich gerügt werden. Nach Ablauf dieser Frist können Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel nicht mehr geltend gemacht werden.
Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer die Wahl, entweder die mangelhaften Liefergegenstände nachzubessern oder dem Auftraggeber gegen Rücknahme des beanstandeten Gegenstandes Ersatz zu liefern. Solange der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen auf Behebung der Mängel nachkommt, hat der Auftraggeber nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich, schlägt sie fehl oder wird sie verweigert, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl einen entsprechenden Preisnachlass oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

5. Vergütung
Ist die vertragliche Leistung vom Auftragnehmer erbracht und abgenommen, so ist die Vergütung nach einfacher Rechnungslegung sofort fällig und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Die Vergütung für einen Adamsmobil-Reparatureinsatz errechnet sich gemäß der benötigten Lohnzeit sowie dem verbrauchten Material.
Die Abrechnung erfolgt über Zeiteinheiten. Je angefangene 10 Minuten wird 1 Zeiteinheit (ZE) berechnet.
Die Lohnzeit setzt sich zusammen aus der benötigten Arbeitszeit vor Ort, der Anfahrtszeit sowie der Rüstzeit.

Für Reparatureinsätze...

– innerhalb der Zone I werden 2 ZE Anfahrt

– innerhalb der Zone II werden 3 ZE Anfahrt

– innerhalb der Zone III werden 5 ZE Anfahrt

...berechnet.

Für Reparatureinsätze ausserhalb der Zone III wird die tatsächlich benötigte Zeit für An- und Abfahrt berechnet.
Für die Bereitstellung benötigter Werkzeuge und Materialien wird je Auftrag mind. 1 ZE Rüstzeit berechnet. Wenn spezielle Ersatzteile besorgt werden müssen, werden weitere Rüstzeiten nach Aufwand berechnet.

6. Abnahme
Sofern nach Abschluß der Reparaturleistungen der Auftraggeber oder sein Beauftragter vor Ort an der Bestätigung der ordnungsgemäßen Reparatur verhindert sind, tritt Abnahmewirkung auch dann ein, wenn der Reparaturleistung nicht innerhalb einer Woche danach schriftlich widersprochen wird.

7. technische Hinweise
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, daß seinerseits Wartungsarbeiten durchzuführen sind, insbesondere:

– Beschläge und gängige Bauteile sind zu kontrollieren und evtl. zu ölen oder zu fetten

– Außenanstriche (z.B. Fenster) sind jeweils nach Lack- und Lasurart und Witterungseinfluß nachzubehandeln

Diese Arbeiten gehören nicht zum Auftragsumfang, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart. Unterlassene Wartungsarbeiten können die Lebensdauer und Funktionstüchtigkeit der Bauteile beeinträchtigen, ohne daß hierdurch Gewährleistungsansprüche gegen den Auftragnehmer entstehen.

Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in Abmessung und Ausführung (Farbe, Form und Struktur) der verwendeten Ersatzmaterialien bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Furniere) oder in der technischen Weiterentwicklung der verwendeten Beschlagteile liegen und üblich sind.

8. Zahlung
Wechselzahlungen sind nur bei besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber, nicht aber an Zahlung Statt, angenommen. Wechselspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.

9. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Gegenstände bleiben bis zu vollständigen Bezahlung der Vergütung Eigentum des Auftragnehmers.

10. Gerichtsstand
Beide Vertragsparteien sind sich darüber einig, daß Gerichtsstand der Geschäftssitz des Auftragnehmers ist.

11. Sonstiges
Übertragungen von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem geschlossenen Vertrag bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.